Eine Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Hause.
Dieses Angebot ist nicht mehr nur für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie sie z. B. typischerweise bei einer Demenz auftreten, geeignet.
Auch Menschen, die eine individuelle psychosoziale Betreuung und Begleitung benötigen um einer Vereinsamung vorzubeugen oder pflegende Angehörige zu unterstützen, steht die Betreuungsleistung nach § 45b zu.
Dadurch bieten wir den Angehörigen und Betreuern die Möglichkeit einer stundenweisen Entlastung.
Unsere speziell für diese Aufgabe qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten die Betroffenen zum Beispiel bei Aktivitäten wie anregenden Gesprächen, Kuchen backen, Spaziergänge und Stadtbummel, Entspannungsbäder und vielem mehr.
Die Pflegeversicherung stellt ab dem Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zur Verfügung.
Für diese 125 Euro / Monat können Sie entlastende, einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen und / oder Betreuungsleistungen wie:
- Training von Alltagskompetenzen (z.B. lesen, schreiben, telefonieren usw.)
- Mobilisation, Muskelaufbautraining (Spaziergänge; Bewegungsübungen; Sitzgymnastik usw.)
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen (z.B. gemeinsam kochen, Wäsche legen, aufräumen etc.)
- Anregung, Förderung und Unterstützung beim Herstellen neuer sozialer Kontakte (z.B. Besuch unseres Seniorengarten)
- Entspannende Aktivitäten (z.B. Atemübungen, Gesellschaftsspiele, Singen etc.)
- Führung entlastender und / oder aktivierender Alltagsgespräche
- basale Stimulation, besonders geeignet für Sterbende, Apalliker, schwerer Demenz usw.
Wie genau die zur Verfügung stehende Zeit genutzt wird, besprechen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Ziel ist, das Sie, als pflegende Angehörige, Entlastung und Ihrem Angehörigen, Unterstützung und Abwechslung durch individuelle Maßnahmen zu gut kommt. .
Die eingesetzten MitarbeiterInnen werden speziell für diese Aufgabe geschult und in regelmäßigen Teambesprechnung fachlich begleitet. Die Schulung umfasst 48 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme an Vertiefungs- und Auffrischungskursen zum Thema Demenz im Umfang von mind. 32 Stunden pro Jahr ist für alle MitarbeiterInnen verpflichtend.
Inhalt der Schulungen sind insbesondere die Themen:
- Basiswissen zum Thema Demenz
- Kommunikation mit Menschen mit Demenz / Validation
- Biografiearbeit
- Alltagsgestaltung, Aktivität und Ruhe
- Bewegung und Wahrnehmung
- Prophylaxen im Rahmen der Betreuungsleistungen
- Krankenbeobachtung (Gestik, Mimik, Bewegungsabläufe uvm.)
Weil Kontinuität und Vertrautheit für alle Menschen wichtig sind, wird die Betreuung als Bezugspflege geplant. Der Mitarbeiterwechsel wird möglichst gering gehalten. Bei der Personalauswahl legen wir besonderen Wert auf gute Kommunikationsfähigkeit, Sicherheit im Umgang mit den Betroffenen und partnerschaftlichen Umgang mit deren Bezugspersonen. Die Zuverlässigkeit und eine empathische Grundhaltung gegenüber älteren bzw. demenzbetroffenen Menschen ist selbstverständlich.
Anspruchsvoraussetzung ist die Einstufung in den Pflegegrad 1!
Sie sollten diese Leistungen in jedem Fall in für Ihre Mutter, Vater, Tante usw. in Anspruch nehmen, wenn:
- aufgrund von Vergesslichkeit und herabgesetzten Urteilsvermögens Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen bestehen,
- der Tagesablauf nicht eigenständig geplanen und strukturiert werden kann,
- Alltagssituationen verkannt werden und entsprechend unangemessene Reaktionen erfolgen,
- die Person sich aufgrund einer stark wechselhaften Gefühlslage unkontrolliert verhält,
- sie überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos ist,
- sie ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten hat,
- zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer Depression vorliegt.
- Sie selbst eine Entlastung benötigen
- Sie private Termine stressfrei wahrnehmen wollen, z.B. 1-2 x wchtl. einer sportlichen Tätigkeit oder Treffen mit Freunden usw.
Wichtig!
Diese Leistung muss nicht extra beantragt werden, Sie steht Ihnen zu! Die monatlichen 125 Euro werden Ihnen nicht ausgezahlt, Sie können sie ausschließlich als Dienstleistungen im o.g. Rahmen in Anspruch nehmen.
Die Leistung kommutiert und verfällt erst nach ca. einem Jahr!
Achtung: wegen der Coronapandemie verfällt die Leistung nicht! Bitte Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem Guthaben und wann dasselbe verfällt.