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Unsere Leistungen

Wir erstellen mit Ihnen zusammen einen individuellen Versorgungsplan. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und achten auf Ihre wirtschaftlichen Ressourcen. Gemeinsam finden wir für Sie die beste und sinnvollste Versorgung und Betreuung.

Wir bieten für unser Kundinnen und Kunden:

  • Pflegeleistungen und hauswirtschaftlichen Versorgungen für alle Altersgruppen, Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung SGB XI & SGB V
  • § 36 Pflegeleistungen & HWS – Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Hilfe bei der Haushaltsführung, pflegefachliche Anleitung, Erst- und Folgegespräche bei Einstufung oder änderung des Pflegegrades
  • § 45b Entlastungsleistungen in Form von Betreuung & Förderung der kognitiven Fähigkeiten und / oder einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkäufe und sonstigen Besorgungen und / oder Behördengängen
  • § 39 Verhinderungspflege als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • § 37.3 Pflegeberatung - Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung
  • Leistungen der Krankenversicherung
    • Grund- und Behandlungspflege
    • Hauswirtschaft
    • Behandlungspflege z.B. Medikamentengabe, An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, Injektionen s.c., i.m. etc.
  • Versicherungsleistungen nach Unfällen
  • Sterbebegleitung nach dem Palliative care - Konzept
  • 24-Stunden-Bereitschaft
  • Schulung pflegender Angehöriger
  • Beratung
    • und Vermittlung eines Notrufsystems
    • zur sinnvollen Inkontinenzversorgung & Umbaumaßnahmen
    • und Vermittlung zu verschiedenen Möglichkeiten der gesunden Ernährung
    • zu stundenweiser Betreuung, Seniorengarten, Tagesstätten, Kurzzeitpflegen
    • zur Organisation von Pflegehilfsmitteln
    • bei der Anwendung und Handhabung von Pflegehilfsmitteln

Alle Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden.

Altenpflege

Weiterführende Informationen

  • Pflegeberatung - Gezielte Beratung zur individuellen Situation

    „Wer zuhause pflegt, verdient Hochachtung."

    Die Pflegeberatung gibt Ihnen Antworten rund um die häusliche Pflege, beispielsweise...

    • wenn Sie wissen wollen, wie sich während eines Urlaubs die Versorgung gestalten lässt und wer dafür aufkommt;
    • wenn Sie sich überlastet fühlen;
    • wenn es bei der Pflege Probleme gibt (z.B. nicht heilende Wunden);
    • wenn Sie durch pflegerische Aufgaben z.B. an Rückenschmerzen leiden;
    • wenn Sie nach neuen Möglichkeiten suchen, den zu pflegenden Menschen zu mobilisieren;

    Ihre Pflegekasse will, dass Sie gut beraten werden.

    Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob eine Schulung in der häuslichen Umgebung nach §45 SGB XI (Sozialgesetzbuch) durch eine geschulte Pflegefachkraft bezahlt wird, beispielsweise...

    • wenn Sie ein Kind pflegen und Anregungen suchen, um seine Fähigkeiten zu fördern;
    • wenn Sie Fragen zur Tages- und Nachtpflege haben;
    • wenn Sie sich näher über eine zeitweise stationäre Aufnahme (Kurzzeitpflege) informieren wollen;
    • wenn Sie Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) oder technische Hilfen (z.B. Pflegebett oder Hausnotsysteme) beantragen oder das Wohnumfeld durch Umbaumaßnahmen anpassen möchten;
    • wenn Sie als Pflegeperson wissen wollen, ob Sie sich über die Pflegeversicherung renten- und unfallversichern können;
    • und vieles mehr

    Nutzen Sie unser Einladung zur Pflegeberatung

    Lassen Sie sich gezielt zu Ihrer individuellen Situation beraten. Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind.
    Wir besuchen Sie gerne. Das Gespräch wird durch Ihre Pflegekasse finanziert und ist für Sie kostenfrei.

    Zur Terminvereinbarung wählen Sie bitte 06182 92030 oder schicken uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

  • Individuelle Betreuung zu Hause

    Eine Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Hause.

    Dieses Angebot ist nicht mehr nur für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie sie z. B. typischerweise bei einer Demenz auftreten, geeignet. Auch Menschen, die eine individuelle psychosoziale Betreuung und Begleitung benötigen um einer Vereinsamung vorzubeugen oder pflegende Angehörige zu unterstützen, steht die Betreuungsleistung nach § 45b zu. Dadurch bieten wir den Angehörigen und Betreuern die Möglichkeit einer stundenweisen Entlastung. Unsere speziell für diese Aufgabe qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten die Betroffenen zum Beispiel bei Aktivitäten wie anregenden Gesprächen, Kuchen backen, Spaziergänge und Stadtbummel, Entspannungsbäder und vielem mehr.

    Die Pflegeversicherung stellt ab dem Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zur Verfügung. Für diese 125 Euro / Monat können Sie entlastende, einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen und / oder Betreuungsleistungen wie:

    • Training von Alltagskompetenzen (z.B. lesen, schreiben, telefonieren usw.)
    • Mobilisation, Muskelaufbautraining (Spaziergänge; Bewegungsübungen; Sitzgymnastik usw.)
    • Tagesstrukturierende Maßnahmen
    • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen (z.B. gemeinsam kochen, Wäsche legen, aufräumen etc.)
    • Anregung, Förderung und Unterstützung beim Herstellen neuer sozialer Kontakte (z.B. Besuch unseres Seniorengarten)
    • Entspannende Aktivitäten (z.B. Atemübungen, Gesellschaftsspiele, Singen etc.)
    • Führung entlastender und / oder aktivierender Alltagsgespräche
    • basale Stimulation, besonders geeignet für Sterbende, Apalliker, schwerer Demenz usw.

    Wie genau die zur Verfügung stehende Zeit genutzt wird, besprechen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Ziel ist, das Sie, als pflegende Angehörige, Entlastung und Ihrem Angehörigen, Unterstützung und Abwechslung durch individuelle Maßnahmen zu gut kommt. .

    Die eingesetzten MitarbeiterInnen werden speziell für diese Aufgabe geschult und in regelmäßigen Teambesprechnung fachlich begleitet. Die Schulung umfasst 48 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme an Vertiefungs- und Auffrischungskursen zum Thema Demenz im Umfang von mind. 32 Stunden pro Jahr ist für alle MitarbeiterInnen verpflichtend.

    Inhalt der Schulungen sind insbesondere die Themen:

    • Basiswissen zum Thema Demenz
    • Kommunikation mit Menschen mit Demenz / Validation
    • Biografiearbeit
    • Alltagsgestaltung, Aktivität und Ruhe
    • Bewegung und Wahrnehmung
    • Prophylaxen im Rahmen der Betreuungsleistungen
    • Krankenbeobachtung (Gestik, Mimik, Bewegungsabläufe uvm.)

    Weil Kontinuität und Vertrautheit für alle Menschen wichtig sind, wird die Betreuung als Bezugspflege geplant. Der Mitarbeiterwechsel wird möglichst gering gehalten. Bei der Personalauswahl legen wir besonderen Wert auf gute Kommunikationsfähigkeit, Sicherheit im Umgang mit den Betroffenen und partnerschaftlichen Umgang mit deren Bezugspersonen. Die Zuverlässigkeit und eine empathische Grundhaltung gegenüber älteren bzw. demenzbetroffenen Menschen ist selbstverständlich.

    Anspruchsvoraussetzung ist die Einstufung in den Pflegegrad 1!

    Sie sollten diese Leistungen in jedem Fall in für Ihre Mutter, Vater, Tante usw. in Anspruch nehmen, wenn:

    1. aufgrund von Vergesslichkeit und herabgesetzten Urteilsvermögens Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen bestehen,
    2. der Tagesablauf nicht eigenständig geplanen und strukturiert werden kann,
    3. Alltagssituationen verkannt werden und entsprechend unangemessene Reaktionen erfolgen,
    4. die Person sich aufgrund einer stark wechselhaften Gefühlslage unkontrolliert verhält,
    5. sie überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos ist,
    6. sie ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten hat,
    7. zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer Depression vorliegt.
    8. Sie selbst eine Entlastung benötigen
    9. Sie private Termine stressfrei wahrnehmen wollen, z.B. 1-2 x wchtl. einer sportlichen Tätigkeit oder Treffen mit Freunden usw.


    Wichtig!
    Diese Leistung muss nicht extra beantragt werden, Sie steht Ihnen zu! Die monatlichen 125 Euro werden Ihnen nicht ausgezahlt, Sie können sie ausschließlich als Dienstleistungen im o.g. Rahmen in Anspruch nehmen. Die Leistung kommutiert und verfällt erst nach ca. einem Jahr!

    Achtung: wegen der Coronapandemie verfällt die Leistung nicht! Bitte Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem Guthaben und wann dasselbe verfällt.

  • Seniorengarten Mainhausen

    "Mehr Kraft und Liebe durch Entlastung!"

    Ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Mainhausen und Pflegedienst Gelbke

    Im "Seniorengarten" treffen sich Seniorinnen und Senioren jeden Dienstag, von 10 bis 14 Uhr im Haus "Betreutes Wohnen" in der Ahornstraße 31 gegenüber des Aureliushof. Es wird erzählt, manchmal gekocht, entsprechend der Feiertage und Jahreszeit wird auch gebastelt und gesungen. Gedächtnis- und Bewegungsspiele fördern die geistige Aktivität und bringen viel Spaß. Je nach Gruppengröße werden die Senioren durch 2-3 Betreuungskräfte durch den Tag geführt, animiert und unterstützt.

    Das Angebot richtet sich an alle Menschen (ab Pflegegrad I) die einen abwechslungsreichen und spannenden Vormittag erleben möchten.

    Für die Angehörigen ist das Angebot deshalb interessant, weil der "Seniorengarten" eine Entlastung darstellt. Einmal in der Woche ist ein Vormittag von 09:30 – 14:30 zur freien Verfügung, Zeit für eigene Termine, soziale Kontakte und Entspannung.

    Jeder Gast erfährt im „Seniorengarten" eine individuelle Betreuung, auf Neigungen und Ängste der einzelnen Gäste wird individuell eingegangen und dabei die noch bestehenden sozialen und geistigen Fähigkeiten optimal gefördert.

    Finanziert wird die Betreuung über zusätzliche Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung, die Verhinderungspflege, den §45b SGB XI (allgemein erhöhter Betreuungsaufwand) und Privat.

    Unsere Philosophie

    • Auf der individuellen Biografie erkennen wir die individuellen Vorlieben und Neigungen des Einzelnen.
    • Jetzt können wir die uns anvertrauten Menschen da abholen, wo sie stehen und jedem das Gefühl des "ich kann es" und "werde gebraucht" geben.
    • Der Gast erlebt sich als fähig und kann sich an seinen individuellen Erfolgserlebnissen erfreuen.
    • In der Gemeinschaft einer Generation werden neue soziale Kontakte hergestellt. Sie werden fühlbar und bringen neue Erfahrungen. Das gibt Raum für neuen Mut und Lebensfreude.
    • Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Menschen auch im Alter Freude und Wertschätzung zu schenken.
    • Die Förderung der individuellen noch vorhandenen Vorlieben und Fähigkeiten geben unseren gemeinsamen Weg vor.
    • Unser Team setzt sich zusammen aus bis zu drei geschulten Betreuungskräften. Wir legen besonderen Wert darauf, den Gast in seiner Einzigartigkeit anzunehmen, zu begleiten und wertzuschätzen.

    Unsere Grundsätze

    Jeder Gast hat seine Geschichte

    Aufgrund einer sorgfältigen Erhebnung der Biografie-Daten können individuelle Interessengemeinschaften gebildet werden. Besondere Vorlieben, Fähigkeiten und die jeweilige Tagesform bestimmen den Inhalt des Tages.

    Der Tagesablauf wird durch unsere Betreuungskräfte strukturiert, wir sorgen für:

    • Vertrauen und Verlässlichkeit durch Bezugspersonen und immer wiederkehrende Struktur des Tagesablaufs.
    • Sicherheit durch unsere vertraute und familiär eingerichtete Wohnküche. Je heimischer sich unsere Gäste fühlen, desto entspannter werden die Angebote angenommen.
    • die Orientierung in der Zeit durch die Struktur des Tagesablaufs und die Orientierung in der Woche. Durch gestalten von Wochenkalender und durch der Jahreszeit angepasst Themen wie Fasching, Ostern, Erntedank, Weihnachten. Desweiteren greifen wir die Feiertage auf und gestalten Frühjahrs-, Sommer-, Herbst- und Winterthemen.
  • Häusliche Krankenpflege = Behandlungspflege

    Was sind Behandlungspflegen?

    Behandlungspflegen sind medizinische Leistungen wie:

    • Injektionen s.c. / i.m. (Spritzen) z.B. Insulininjektion; Thrombosespritzen
    • Verbandswechsel / Wundversorgungen z.B.
      • bei offenen Beinen (Ulcus cruris);
      • Druckgeschwüre (Dekubitus)
      • schlecht heilende OP-Wunden
      • einer Ernährungssonde (PEG)
      • eines suprapubischen (durch die Bauchdecke) Blasenkatheters (SPF) (gilt nur für Privatversicherte)
    • Kompressionsverbände bei Lymphstauung, ödematöse Beine oder Krampfadern
    • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
    • Medikamentengabe (bis zu drei mal täglich)
    • Das Richten von Medikamenten (1 x wöchentlich)
    • Wechseln eines harnableitenden Blasenverweilkatheters
    • Blasenspülungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Medizinische Einreibungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Einlauf (Darmspülung, Darmeinlauf, Klysma, Klistier mit Flüssigkeitsmenge ab 200 ml) bei Obstipation (Verstopfung)
    • Einlauf bei Obstipation (Verstopfung)
    • Stomaversorgungen (künstlicher Darmausgang / Blasenausgang / Luftröhre)
    • Intensivierte Insulintherapie unter bestimmten Voraussetzungen (hier wird auch die BZ-Messung von der Krankenkasse bezahlt)
    • Absaugung bei Tracheostomaanlage
    • Portversorgungen (künstliche Ernährung über Infusionen)

    Wer erhält diese Leistung?

    Unabhängig von einer Einstufung in der Pflegeversicherung kann jede Person, die in einer Krankenkasse versichert ist diese Leistungen anfordern.
    Voraussetzung hierfür ist z.B.:

    • Immobilität (ein Hausarztbesuch ist unmöglich);
    • Angehörige können die Leistung nicht übernehmen, weil:
      • sie berufstätig sind
      • nicht im selben Haushalt wohnen
      • selber hilfebedürftig sind
      • es ihnen als Angehörigen nicht zumutbar ist (z.B. aus Ekel oder Angst)
    • Sie reichen bei Ihrer Krankenkasse eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ein.
    • Diese Verordnung stellt Ihr Hausarzt aus. Dieses Formular ist der schriftliche Auftrag des Arztes an den Pflegedienst.

    Wer bezahlt diese Leistungen?

    • Die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes und die Durchführung der verordneten Maßnahmen trägt Ihre Krankenkassen
    • Sie müssen lediglich 10 Euro pro Verordnung bezahlen. Sollten sie von den Gebühren befreit sein, dann sind sie auch von diesen Kosten befreit.
    • Die Erstverordnung kann immer nur für 14 Tage (von der Krankenkasse) genehmigt werden
    • Ist die Leistung länger als 14 Tage notwendig, kann der Hausarzt darüber hinaus weitere Verordnungen ausstellen. Der Hausarzt bestimmt über die Notwendigkeit.

    Für Alle Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung! Rufen Sie an!

    ACHTUNG: Ist Ihre Krankenkasse der Meinung, dass diese Leistung auch von Angehörigen durchgeführt werden kann, kann die Genehmigung der Leistung abgelehnt werden. In diesem Fall müssen Sie unsere Dienstleistung privat bezahlen. Natürlich helfen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Widerspruch zu formulieren!