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Häusliche Krankenpflege = Behandlungspflege

Was sind Behandlungspflegen?

Behandlungspflegen sind medizinische Leistungen wie:

  • Injektionen (Spritzen) z.B. Insulininjektion; Thrombosespritzen
  • Verbandswechsel / Wundversorgungen z.B.
    • bei offenen Beinen (Ulcus cruris);
    • Druckgeschwüre (Dekubitus)
    • Schlecht heilende OP-Wunden
    • Die Anlage einer Ernährungssonde (PEG)
    • Die Anlage eines suprapubischen (durch die Bauchdecke) Blasenkatheters (SPF)
  • Kompressionsverbände bei Lymphstauung, ödematöse Beine oder Krampfadern
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamentengabe (auch mehrmals täglich)
  • Das Richten von Medikamenten (1 x wöchentlich)
  • Wechseln eines Blasenkatheters
  • Blasenspülungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Medizinische Einreibungen (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Einlauf bei Obstipation (Verstopfung)
  • Stomaversorgungen (künstlicher Darmausgang / Blasenausgang / Luftröhre)
  • Intensivierte Insulintherapie unter bestimmten Voraussetzungen (hier wird auch die BZ-Messung von der Krankenkasse bezahlt)
  • Absaugung bei Tracheostomaanlage
  • Portversorgungen (künstliche Ernährung über Infusionen)

Wer erhält diese Leistung?

Unabhängig von einer Einstufung in der Pflegeversicherung kann jeder der in einer Krankenkasse versichert ist diese Leistungen anfordern.
Voraussetzung hierfür ist z.B.:

  • Immobilität (ein Hausarztbesuch ist unmöglich);
  • Angehörige können die Leistung nicht übernehmen, weil:
    • sie berufstätig sind;
    • nicht im selben Haushalt wohnen;
    • selber hilfebedürftig sind;
    • es ihnen als Angehörigen nicht zumutbar ist (z.B. aus Ekel oder Angst)
  • Sie reichen bei Ihrer Krankenkasse eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ein.
  • Diese Verordnung stellt Ihr Hausarzt aus. Dieses Formular ist der schriftliche Auftrag des Arztes an den Pflegedienst.

ACHTUNG: ist Ihre Krankenkasse der Meinung, dass diese Leistung auch von Angehörigen durchgeführt werden kann, kann die Genehmigung der Leistung angelehnt werden. Wir helfen Ihnen gerne einen entsprechenden Widerspruch zu formulieren!

Wer bezahlt diese Leistungen?

  • Die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes und die Durchführung der verordneten Maßnahmen trägt Ihre Krankenkassen
  • Sie müssen lediglich 10.-€ pro Verordnung bezahlen. Sollten sie von den Gebühren befreit sein, dann sind sie auch von diesen Kosten befreit.
  • Die Erstverordnung kann immer nur für 14 Tage (von der Krankenkasse) genehmigt werden
  • Ist die Leistung länger als 14 Tage notwendig, kann der Hausarzt darüber hinaus weitere Verordnungen ausstellen. Der Hausarzt bestimmt über die Notwendigkeit.

Für Alle Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung! Rufen Sie an!